Als WEG-Verwalter betreiben wir ein komplexes Immobilienmanagement. Es geht uns dabei immer um die konsequente Umsetzung der Wünsche und Ziele unserer Kunden unter Berücksichtigung der
ökonomischen Rahmenbedingungen.
Im Rahmen der WEG-Verwaltung übernehmen wir folgende Aufgaben für die Gemeinschaft:
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Jahresabrechnung
Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Wohnung.
Erstellung eines Statusberichtes und Ermöglichung der Prüfung der Abrechnung z.B. durch den Verwaltungsbeirat.
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Eigentümerversammlung
Durchführung einer Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr mit Erstellung und Versand des Sitzungsprotokolls an alle Miteigentümer.
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Wirtschaftsplan
Aufstellung eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich des Ausweises der Verteilung je Kosten-/Einnahmenart in Form von Gesamt- und Einzelabrechnungen je Wohnung.
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Geldverwaltung
Führen der Kosten der Eigentümergemeinschaft. Wir führen für jede Eigentümergemeinschaft ein eigenes Bankkonto.
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Rechnungskontrolle und Rechnungsausgleich
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen und Anweisung der Beträge.
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Buchführung
Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sondereigentum, Einnahmekonten, Ausgabekonten je Kostenart, Rücklagenkonten, Konten für Mitarbeiter der Eigentümergemeinschaft, Verrechnungskonten
für Versicherungsschäden. Buchen aller Bankbewegungen, Überwachung und Verbuchung der Hausgeldzahlungen, Veranlassung der Heiz- und Wasserkostenabrechnungen.
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Technische Kontrollen
Regelmäßige Begehungen und Überprüfung der technischen Einrichtungen des Gemeinschaftseigentums.
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Auftragsvergabe
Empfehlung, Auswahl und Beauftragung von Handwerkern. Einholen von Kostenvoranschlägen.
Überwachung der auszuführenden Arbeiten.
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Sofortmaßnahmen
Veranlassung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand- und Sturmschäden.
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Verträge mit Dritten
Überwachung und Betreuung der Verträge der Eigentümergemeinschaft.
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Sicherheitseinrichtungen
Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und den Technischen Überwachungsverein (TÜV) wie z.B. der Heizung, den Aufzügen, den
Blitzschutzanlagen, den Notbeleuchtungen, den kraftbetätigten Garagentoren und den Brandschutzeinrichtungen.
Wir erstellen Ihnen gern unverbindlich und kostenfrei ein individuell zugeschnittenes Angebot zur Verwaltung Ihrer Immobilie.
Bitte nehmen Sie bei Interesse mit unserem Geschäftsführer Herrn Rietschel Kontakt auf.